Amtsmissbrauch, Aktenmanipulation, Rechtsbeugung, Urkundenfälschung

bei der Stadt Braunschweig unter dem OB als Hauptverantwortlichen

Am 18.10.2005 beantragt der Bauherr eine Baugenehmigung für den „Umbau eines Einfamilienwohnauses (Erweiterung/Aufstockung)“.
Am 13.02.2006 fordert Frau Prickler von der Abteilung Baurecht den Bauherrn auf, eine Abstandsbaulast beizubringen, da sich Öffnungen in der Grenzwand zum Nachbargrundstück befinden, welche den vorgeschriebenen Abstand nicht einhalten. Bis dahin würde die weitere Bearbeitung des Antrages ausgesetzt.
Die geforderte Abstandsbaulast existiert bis heute nicht, und wird auch niemals existieren.
10 Monate später, am 21.11.2006 erteilt Frau Prickler eine Baugenehmigung für den „Umbau eines Einfamilienwohnauses (Erweiterung/Aufstockung)“.

Am 28.07.2011 schreibt Frau Pleßmann aus dem Referat Bauordnung an den Bauherrn eine „Erörterung“ zur „Feststellung von Mängeln“.
Zitat: „das zurzeit in Aufstockung befindliche Gebäude wurde 1949 als Lagergebäude genehmigt“.
Unterzeichnet ist das Schreiben von Frau Pleßmann sowie Frau Prickler und Frau Heinrich zur Mitzeichnung.
Dieselbe Frau Prickler hat am 21.11.2006 die Baugenehmigung für den „Umbau eines Einfamilienwohnauses (Erweiterung/Aufstockung)“ erteilt.

Spätestens am 28.07.2011 hat Frau Prickler das Wissen, dass mit der von ihr erteilten Baugenehmigung für den
„Umbau eines Einfamilienwohnauses (Erweiterung/Aufstockung)“
in Wahrheit ein 1949 genehmigtes Lagergebäude aufgestockt wird.

In welcher Bauakte hat Frau Prickler ein bestehendes „Einfamilienwohnhaus“ auf dem Grundstück in der Wolfenbütteler Straße 68A gefunden ?

In welcher Bauakte eines bestehenden „Einfamilienwohnauses“ hat Frau Prickler die Baugenehmigung der Erweiterung/Aufstockung abgelegt ?

Weiter fordert Frau Pleßmann in dem Schreiben vom 28.07.2011 den Bauherrn auf, den vorgeschriebenen Brandschutz in dem rechtswidrig bewohnten Lagergebäude zu erfüllen. (Anmerkung: Bewohnte Gebäude müssen den gesetzlich vorgeschriebenen Brandschutz erfüllen).

Der gesetzlich vorgeschriebene Brandschutz ist bis heute nicht vorhanden.

Eine diesbezügliche Beschwerde hat Herr Grigat von dem Referat Bauordnung am 02.01.2014 wie folgt beantwortet.
Zitat: „Vielmehr war auf die tatsächliche Gefährdung durch Brandüberschlag abzustellen. Hier ist jedoch keine besondere Gefährdung erkennbar“.
Offensichtlich gelten für Herrn Grigat nicht Recht und Gesetz, sondern lediglich seine persönlichen Ansichten.
Den "Fehler" in der Grigat'schen Scheinbegründung verrate ich gern persönlich.

Der fehlende Brandschutz wirkt latent auf unser Nachbargrundstück ein.

Verzeichnis der Dokumente hier
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